Versicherungen einer Tagesmutter
Eine Tagesmutter arbeitet entweder über einen Tagesmutterverein oder als selbständige Tagesmutter auf eigene Rechnung. Bei der ersten Variante regelt der Verein alle Anmeldungen und Bezahlungen. Ist sie selbständig, muss sich die Tagesmutter selber darum kümmern. Die nötigen Abklärungen und Anmeldungen machen keinen kleinen Anteil aus und sind ziemlich aufwändig und kompliziert. Von Kanton zu Kanton sind die Bedingungen und Gesetze verschieden. Weiter kann Sie nicht von günstigen Kollektivversicherungen profitieren.
Versicherung
AHV / IV / EO / ALV
UVG / NBUV
BVG
Hapftpflicht
KTG
Erklärung
Alle Erwerbstätigen müssen ab dem 1. Januar 2010nach Vollendung ihres
17. Altersjahrs Beiträge für AHV / IV / EO / ALV / FAMILIENZULAGEN entrichten.
Rentner ab einem Einkommen von 16800.- zahlen weiterhin AHV / IV
Selbständige sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Auch der Lohnausfall, also das Taggeld, ist nicht obligatorisch versichert! Es wird dringend empfohlen sich als Selbständiger mindestens gegen Unfall zu versichern! Die Unfallversicherung der Kinder ist Sache der Eltern.
Pensionskassebeiträge sind ab einen Jahreseinkommen von CHF 20‘880 bzw. CHF 1740.- /Monat obligatorisch zu deklarieren.
Selbständige Tagesmütter brauchen unbedingt eine Haftpflichtversicherung für ihre Tätigkeit! Eine Betriebshaftpflichlicht ist mit um die 1000 Franken jährlich ziemlich teuer. Bitte informieren Sie sich bei ihrem Versicherer. Als angestellte Tagesmutter im Verein werden Sie automatisch betriebhaftversichert.
Eine freiwillige Krankentaggeldversicherung ist empfehlenswert um Ihr Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit im Folge von Krankheit zu sichern.
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